Inline-Skaten bei Zusatzkennzeichen erlaubt. Durch das neue Zusatzzeichen können Inline-Skater oder Rollschuh-Fahrer auf ausreichend breiten Radwegen oder auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zugelassen werden. Allerdings müssen sie äußerte Vorsicht walten lassen und müssen Rücksicht auf den übrigen Verkehr nehmen. Dafür müssen sie sich rechts aufhalten und anderen das Überholen ermöglichen. Verstöße dagegen werden mit 10 Euro geahndet.
S. Patrick Rümmler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht