Es ist ein Trend aus Russland, der langsam zu uns kommt: Dashcams. Dashcams sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigt werden. Sie sollen das Geschehen vor dem Fahrzeug aufnahmen und später, in einem möglichen Streitfall, als Beweismittel dienen. In Russland sind diese Aufnahmen vor Gericht zulässig. Mit diesem Wissen rüsten auch immer mehr deutsche Fahrer ihre Autos um und installieren diese Kameras.
Aber ist das in Deutschland überhaupt sinnvoll? Sind diese Aufnahmen, in einem Streitfall, vor Gericht überhaupt verwertbar?
Dies sind zwei berechtigte Fragen, denn die Aufnahmen sind nicht nur eine positive Erscheinung. Schaltet man diese Kameras ein, nehmen sie das gesamte Geschehen vor einem Fahrzeug auf. Jedes Auto, jedes Kennzeichen, jede Person. Die Aufnahmen verstoßen somit gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Aufgenommenen, denn man muss sich nicht jede Aufnahme seiner Person gefallen lassen.
Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person, wozu auch das Recht am eigenen Bild zählt, kann allerdings nicht ausnahmslos gewährt werden. Hat ein Fahrzeugführer eine Kamera in seinem Auto installiert und beispielsweise ein Unfallgeschehen aufgezeichnet, ist es Sache des Gerichts die Aufnahmen als Beweismittel zu zulassen oder nicht. Das Gericht wird seine Entscheidung über die Zulassung der Aufnahmen, aufgrund einer beidseitigen Interessenabwägung fällen.
Ein Problem könnte es auch darstellen, wenn eine Kamera nicht das gesamte Geschehen aufzeichnet, beispielsweise aufgrund eines Defekts. In diesem Fall könnte es zur Verfälschung der Tatsachen kommen.
Abschließend kann man sagen, dass Dashcams eine gute Möglichkeit sind, um ein Ereignis im Straßenverkehr festzuhalten. Allerdings kann nicht sichergestellt werden, ob die Aufnahmen vor Gericht wirklich verwendet werden können, da es auch einige Punkte gibt, die dagegen sprechen.
S. Patrick Rümmler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht