Amtsrichterin des AG Nürnberg lässt Dashcam-Aufzeichnungen zum Unfallgeschehen zu.
Wieder wurde seitens der Beklagten alles, sogar der Unfallhergang bestritten. Pech nur, dass der Kläger in seinem Fahrzeug eine Dashcam hatte, die das Unfallgeschehen aufzeichnete. Das Gericht hat hierbei die Aufzeichungen der klägerischen Dashcam als Beweismittel zugelassen und auswerten lassen. Ich halte die Begründung für schlüssig. Eigentlich müssten die Versicherer doch froh sein, wenn sich ein Unfallhergang lückenlos aufklären lässt. Man beachte die Aktivitäten der Versicherungen hinsichtlich der Einführung des E-Call-Systems oder die eigenen „Blackboxes” der Versicherungen. Wie man sieht, schwindet dieses Interesse recht schnell, wenn man dadurch in der Haftung steht und den Schaden bezahlen soll. Da wünschen sich die Versicherer dann die „guten alten Zeiten” zurück. Eben immer so, wie es gerade passt. Zur Unfallaufklärung erscheinen Dashcam-Aufzeichnungen durchaus hilfreich, wenn die Dashcam kurz vor dem Unfall eingeschaltet wird und damit ausgeschlossen ist, dass unbeteiligte Personen aufgenommen werden. (AG Nürnberg, Az.: 18 C 8938/14)
Quelle: www.captain-huk.de