Fahrzeugbewertung bei speziellen Fahrzeugen
Bei Fahrzeugen mit besonderer Ausstattung und erlittenem Totalschaden (hier: Taxifahrzeug) sind zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes vergleichbare „Basisfahrzeuge“ ohne diese Ausstattung zu suchen und dem so ermittelten Wiederbeschaffungswert die Umrüstkosten hinzuzurechnen. Dies hat der BGH (Urteil vom 23.05.2017 – VI ZR 9/17) jüngst entschieden. Umrüstkosten sind also Teil des Wiederbeschaffungswertes. Wehren Sie sich also gegen unberechtigte Kürzungen der Versicherungen.
RA Florian Sakolowski