Zivilrecht – die Grundlage von (fast) allem.

 

Was wird im Zivilrecht geregelt?

Das Zivilrecht ist neben dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht eine der Säulen des deutschen Rechtssystems. Umgangssprachlich wird für Zivilrecht auch gerne der Ausdruck “Privatrecht” gebraucht, der die Abgrenzung vom hoheitlichen Einfluss verdeutlicht. Das Zivilrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.

Jeder Jurist in Deutschland greift bei seiner Tätigkeit regelmäßig auf die durch allgemeines Zivilrecht vorgegebenen Definitionen von rechtlichen Grundbegriffen zurück. Im ersten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Definitionen für Begriffe wie “Rechtsfähigkeit”, “Sachen”, “Tiere”, aber auch “Bestandteile”, “Zubehör”, ‘”Früchte” und “Nutzungen” enthalten. Ohne die Kenntnis darüber, was der Gesetzgeber bei Verwendung dieser Begriffe tatsächlich meint, könnten viele spezielle Gesetzestexte auch von Rechtsanwälten oder Richtern nicht angewendet werden.
Aus diesem Grunde sind sichere Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts die Grundlage für jede weitere juristische Spezialisierung. Regelungen über die Rechtsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, grundsätzliche Regelungen zu Formvorschriften, Zustellung, Beginn und Ende von Fristläufen sowie der Dauer von Verjährungsfristen finden sich im allgemeinen Zivilrecht.

Gültigkeit von Verträgen im Zivilrecht:

Ansprüche aus komplizierten, mehrseitigen Vertragsverhältnissen können ohne jegliches Eingehen auf Spezialvorschriften zurückgewiesen werden, wenn die Verjährungsfrist ablief, bevor der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wurde. Verträge, die von nicht rechtsfähigen Personen, zum Beispiel von Kindern, abgeschlossen wurden, können allein aus diesem Grunde unwirksam sein.

Ein aufmerksamer Rechtsanwalt prüft deshalb in jedem Fall zuerst, ob für einen Anspruch die grundlegenden Voraussetzungen des allgemeinen Zivilrechts gegeben sind.