Ab 01.01.2019 gilt die Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG DVO), in welcher der allgemeine Leinenzwang für Hunde konkretisiert wird.
Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung müssen Hunde aller Art grundsätzlich auf allen Straßen, Plätzen, Parks, Bussen und Bahnen, in Treppenhäusern und öffentlichen Gebäuden an die Leine, ausgenommen sind ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und -freilaufflächen. Diese sind veröffentlicht und unter folgendem Link zu finden:
http://www.berlin.de/senuvk/forsten/hundeauslauf/
Ausnahmenregelungen von dieser allgemeinen Leinenpflicht gelten ebenfalls erst mit Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung.
Der allgemeine Leinenzwang gilt in folgenden Fällen nicht:
– Wenn Sie Ihren Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben. Maßgeblich ist also der
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Berliner Hundegesetzes. Eine Sachkundebescheinigung ist
für diesen Fall nicht erforderlich. Für den Nachweis, dass Sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Halterin/Halter des Hundes waren, reicht die Haftpflichtpolice, der Steuerbescheid, der Eintrag im Heimtierausweis oder die Registrierung bei einem Heimtierregister aus.
– Wenn Sie als sachkundig im Sinne des Berliner Hundegesetzes gelten und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben. Dies ist u.a. der Fall, wenn
• Sie eine Sachkundeprüfung abgelegt und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben,
• Sie in den letzten 5 Jahren einen Hund mindestens drei Jahre beanstandungsfrei gehalten
haben und Sie eine Sachkundebescheinigung erhalten haben oder
• Sie zu einer der in § 6 Absatz 2 Hundegesetz genannten Personengruppen gehören und
eine Sachkundebescheinigung erhalten haben. Als sachkundig gelten zum Beispiel Tierärztinnen
und Tierärzte sowie Hundeführerinnen und Hundeführer von Diensthunden (weitere Fälle finden Sie unter § 6 Absatz 2 des Berliner Hundegesetzes).
Wenn eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft oder Sie erfolgreich eine Sachkundeprüfung abgeschlossen haben, dürfen Sie Ihren Hund weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen frei laufen lassen- aber auch nur dort.
Die Sachkundeprüfung kann bei Sachverständigen abgelegt werden. Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen ist bei den Ordnungsämtern erhältlich:
https://service.berlin.de/standorte/ordnungsaemter/
Wie in der Fahrschule gibt es einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen mit vorgegeben Antwortmöglichkeiten (Multiple
Choice). Der theoretische Teil ist bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet sind. Die Prüfung dauert 45 Minuten und wird unter Aufsicht durchgeführt.
In der praktischen Prüfung wird der Gehorsam des Hundes von einer sachverständigen Person
geprüft. Der Hund soll bei der Prüfung mindestens 1 Jahr alt sein. Die Einzelheiten der Prüfung
sind in Anlage 1 zur Hundegesetzdurchführungsverordnung beschrieben.
Wer es noch genauer wissen möchte, findet alle Informationen auf den Seiten der Senatsverwaltung: