Der 57. Verkehrsgerichtstag, der am 25.01.2019 in Goslar zu Ende gegangen ist, vertritt die Auffassung, dass die derzeitige rechtliche Grundlage für das Aufstellen von Feinstaub-Messstationen nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügt. Die vorhandenen Regeln seien uneinheitlich und nicht präzise genug, so dass Klagen von betroffenen Autofahrern gegen entsprechende Fahrverbote durchaus Aussicht auf Erfolg haben können.
Die Experten des Verkehrsgerichtstages fordern daher den Gesetzgeber dazu auf, eindeutige standardisierte Vorgabenf für die Positionierung von Messstationen festzulegen, Fahrverbote nur als letztes Mittel anzuordnen und fortlaufend auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Empfehlungen im Wortlaut können hier nachgelesen werden.
Sollten Sie von einem bereits verhängten Fahrverbot betroffen sein, wenden Sie sich an uns. Wir bereiten zur Zeit einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin dazu vor.