Autohersteller müssen freien Werkstätten keinen elektronischen Zugang zu ihren Ersatzteildatenbanken einräumen. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt bestätigt. Der südkoreanische Hersteller Kia und der Gesamtverband Autoteilehandel (GVA) stritten um die Frage, ob der Hersteller auch freien Werkstätten Zugang zu seinen Datenbanken für die Ersatzteilbestellung einräumen muss oder nicht. Der Verband vertritt die Auffassung, freie Händler würden durch Restriktionen unangemessen benachteiligt, was der EuGH aber nicht so sieht. Fahrzeughersteller seien nicht verpflichtet, unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu Reparaturinformationen des Herstellers in elektronischer Form zu liefern.
Dies wird allerdings nur vorläufig so bleiben; am 01.09.2020 tritt eine neue Richtlinie in Kraft, die den Zugang dann neu regeln wird (EuGH, Urteil vom 19.09.2019 – C-527/18).