Neben Mobbing greift auch das sogenannte Bossing – Mobbing durch Vorgesetzte – am Arbeitsplatz immer weiter um sich. Wenn aber Arbeitgeber bewusst versuchen, Mitarbeiter mit unlauteren Methoden loszuwerden, kann dies laut Urteil des Arbeitsgerichts Gießen (ArbG) richtig teuer werden.
Das Arbeitsverhältnis mit einer ehemaligen stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden war beendet. Nun klagte sie aber noch gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater. Ein Detektiv war von der Arbeitgeberin als Lockspitzel eingeschleust worden, um die Betriebsratsmitglieder in Verruf zu bringen und Kündigungsgründe zu provozieren. Der Detektiv bestätigte dann auch tatsächlich den Vorwurf, dass der Arbeitnehmerin ein Verstoß gegen das betriebliche Alkoholverbot untergeschoben werden sollte, um ihre fristlose Kündigung durchzubekommen. Dazu habe auch gehört, dass die Betriebsratsvorsitzende von zwei weiteren Detektiven durch Beschimpfen und Bespucken zu Tätlichkeiten provoziert werden sollte. Die Arbeitgeberin war auf Rat ihres Rechtsberaters so vorgegangen.
Schließlich kam es, wie es kommen musste: Sowohl die Arbeitgeberin als auch deren Rechtsberater wurden von den Richtern des ArbG zur Zahlung von insgesamt 20.000 EUR wegen einer erheblichen Persönlichkeitsverletzung verurteilt.
Hinweis: Wenn Arbeitgeber einen Detektiv als Lockspitzel in ihr Unternehmen einschleusen, um ein Betriebsratsmitglied loszuwerden, kann das nicht nur zur Zahlung einer Entschädigung verpflichten. Auch die Möglichkeit, ein Bußgeld zu kassieren oder gar wegen einer Straftat belangt zu werden, sind hierbei nicht ausgeschlossen.
Quelle: ArbG Gießen, Urt. v. 10.05.2019 – 3 Ca 433/17
Fundstelle: https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de