Bedienung des Navigationsgerätes bei der Fahrt. Jeder kennt sicher die Situation im Auto, wenn man noch schnell bei der Fahrt eine Adresse ins Navigationsgerät eingeben möchte. Aber dabei ist Vorsicht geboten. Das Landgericht Potsdam kam zu dem Urteil, dass das Bedienen eines fest installierten Navigationsgerätes bei der Fahr grob fahrlässig ist. Kommt es dadurch zu einem Unfall, haftet nicht die Versicherung für den entstandenen Schaden, sondern der Unfallverursacher muss selber für die Kosten aufkommen.
LG Potsdam, Urteil vom 26.06.2009 – 6 O 32/09