Die Verunsicherung bei den Behörden ist weiterhin groß. Nach dem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs hat nun nach Berlin auch das Land Brandenburg reagiert. Das Innenministerium weist alle Landkreise und kreisfreien Städte auf die rechtliche Unsicherheit bei der Verwertung von Messergebnissen, die mit dem Modell TraffiStar S350 des Herstellers Jenoptik erzielt wurden, hin und hat die Kommunen aufgefordert, zu melden, wo und wie viele dieser Geräte aktuell verwendet werden. Der Hersteller bereitet zwar eine ein Update der entsprechenden Anlagen vor, was allerdings noch Monate dauern kann.
Auch wenn das Urteil aus dem Saarland nicht bindend für andere Bundesländer ist und – so zum Beispiel in Baden-Württemberg – die betreffenden Blitzer meist in Betrieb bleiben, schließen sich jedoch immer mehr Gerichte der saarländischen Argumentation an, wie Spiegel Online unter anderem berichtet. Es lohnt sich daher in jedem Fall, entsprechende Bußgeldbescheide auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, zumal sich die Argumentation des saarländischen Verfassungsgerichtshofs auch auf andere Messmethoden übertragen lässt.