Ein Morgan Cabriolet ist zweifellos ein Schmuckstück, noch dazu, wenn man es zu seinem Geburtstag mit einer Schleife verziert von seiner Liebsten präsentiert bekommt. Doch dies bedeutet nicht per se schon, dass es sich dabei um ein Geschenk handelt, wie das OLG Schleswig nun geurteilt hat. Für das Gericht kam es nicht allein auf die Umstände an: von einer Schenkung sei explizit nie die Rede gewesen, allein aus der “Verpackung” und dem Anlass könne man noch nicht auf eine solche schließen. Die Schenkerin behauptete für das Gericht nachvollziehbar, es habe sich lediglich um die “Schenkung der Nutzungsmöglichkeit” gehandelt. Die Erlaubnis, ein solches “Traumfahrzeug” zu nutzen, sei an sich schon ein ansehnliches Geschenk. Das Eigentum sollte nie übertragen werden (OLG Schleswig, Urteil vom 22.05.2012 – 3 U 69/11).
Vielleicht hat es sie aber auch nur bereut.
RA Florian Sakolowski