Bei fehlender Erforderlichkeit eines Ersatzwagens fällt Nutzungsausfallentschädigung an
OLG Hamm, 23.01.2018, 7 U 46/17
Bei einer geringen Fahrleistung kann die Anmietung eines Ersatzwagens nicht erforderlich sein. Bei fehlender Erforderlichkeit der Anmietung eines Ersatzwagens steht dem Geschädigten in der Folge aber regelmäßig eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Originalentscheidung in JURION aufrufen: OLG Hamm, 23.01.2018, 7 U 46/17