Mit Urteil vom 26.03.2020 zum Az. C-66/19 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die meisten deutsche Kredit – Verträge ab 10. Juni 2010 fehlerhafte Widerrufsinformation enthalten. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht angelaufen ist und somit die Kredit – Verträge bis heute widerrufbar sind.
Die Klausel, um die es geht, findet sich in der Widerrufsinformation (früher: Widerrufsbelehrung) der Darlehen. Dort wird für den Beginn der Widerrufsfrist auf „§ 492 Absatz 2“ des Bürgerlichen Gesetzbuches verwiesen. Dieser verweist jedoch weiter auf etliche andere Paragraphen. Dieser sogenannte „Kaskadenverweis“ ist verwirrend und damit schwer verständlich.
In dem vom EuGH entschiedenen Fall umfasste die Verweiskette „sieben bis acht Seiten Gesetzestext“, deren Inhalte selbst für Juristen nicht einfach zu verstehen sind. Der EuGH sieht darin einen Verstoß gegen das Gebot der Klarheit und Prägnanz.
Gerade in Zeiten der Corona – Krise ist jeder Cent wichtig. Verschenken Sie kein Geld!
Widerrufen Sie noch heute alte Immobiliendarlehen und schulden auf wesentlich zinsgünstigere Kredite um. Durch die derzeit historisch niedrigen Zinsen können Sie so mehrere tausend Euro sparen.
Widerrufen Sie Ihren Kreditvertrag für das Auto und Sie bekommen im Idealfall den gesamten Kaufpreis zurück. Sie haben das Auto im besten Fall quasi „umsonst“ gefahren. Gerade bei Autos, die vom Dieselskandal betroffen sind, könnte dies den einfacheren Weg darstellen, sich von dem Auto zu trennen.
Da jedoch der BGH im Jahre 2016 genau diese Klausel für Rechtens erachtet hat, werden die Banken mit Sicherheit nicht ohne anwaltliche Hilfe den Widerruf akzeptieren.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Darlehnsverträge.
Füllen Sie unser Kontaktformular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.