Abgasskandal – Das Landgericht Bochum ist der Auffassung, dass die Softwaremanipulationen seitens Volkswagen zwar durchaus einen Mangel darstellen, der aber nicht so erheblich ist, dass dieser einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt. Zwischenzeitlich liegt dazu das Urteil vor (16.03.2016 – I-2 O 425/15). Beklagte war das Autohaus, welches das Fahrzeug seinerzeit an den Kläger verkauft hatte. Das Gericht stellte fest, dass das Autohaus wegen des Mangels auch kein Verschulden treffe, da ihm das Verhalten von Volkswagen nicht zugerechnet werden könne.
RA Florian Sakolowski