Die Firma Leivtec Verkehrstechnik GmbH als Herstellerin des bei vielen Kommunen beliebten – und Autofahrern berüchtigten – Messgeräts XV3 hat eingeräumt, dass es bei Messungen mit dieser Messmethode zu Fehlern kommen kann. Daher wird empfohlen, dass das Messgerät vorerst nicht mehr verwendet werden sollte.
Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, die die korrekte Funktionsfähigkeit der verschiedenen Messgeräte überprüft, räumt ein, dass es zu Messwertabweichungen kommen könne, beziehungsweise dass dieses Messgerät höhere Geschwindigkeiten anzeigen könnte, als tatsächlich erreicht wurden.
Wegen dieser Unsicherheit setzen zahlreiche Kommunen zur Zeit Messungen mit diesem Gerät aus. Bei bereits erfolgten Messungen (und entsprechenden Bußgeldbescheiden) ist deswegen eine Einstellung des Verfahrens, auch wenn sich die Sache bereits bei Gericht befindet, durchaus wahrscheinlich.
Es ist daher wichtig, so früh wie möglich einen Anwalt hinzuzuziehen. Kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung aus über 20 Jahren Tätigkeit im Verkehrsrecht gerne weiter.
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