Radfahrer aufgepasst!
Auch für Radfahrer gibt es in der neuen StVO zahlreiche Neuregelungen. Auf Wunsch der Länder werden die Geldbußen für Radfahrer im Verwarnungsgeldbereich um 5 bis 10 Euro angehoben. So kostet das Nichtbenutzen des vorhandenen Radfahrweges nicht mehr 15 Euro, sondern 20 Euro. Wer als Fahrradfahrer bei Dämmerung und Nacht ohne Licht unterwegs ist, zahlt 20 Euro.
Wer seine Kinder in einem Fahrradanhänger transportieren möchte, findet in der neuen StVO auch eine Regelung. Nach der Neuregelung dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen in einem solchen Radanhänger mitgenommen werden. Von der Altersbegrenzung ist die Mitnahme von behinderten Kindern ausgeschlossen.
S. Patrick Rümmler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht