Die aktuelle Situation hat leider auch Auswirkungen auf die anwaltliche Tätigkeit bei Gericht. Abgesehen davon, dass im Moment (Stand 17.03.2020) keine Dokumente von oder an die Justiz über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versendet werden können (was natürlich auch an dem technischen Unvermögen des Betreibers liegen könnte und somit nichts Neues wäre), werden Gerichtstermine in Berlin und Brandenburg momentan nahezu täglich „aus dienstlichen Gründen“ abgesagt, und zwar in Zivilprozessen wie auch in Ordnungswidrigkeitensachen. Vorrang haben natürlich Strafsachen, wie auch der Tagesspiegel meldet. Die Senatsverwaltung für Justiz teilt mit, dass sämtliche nicht zwingend erforderliche Verhandlungstermine tunlichst verlegt werden sollen bzw. entsprechenden Verlegungsanträgen der Parteien stattgegeben werden soll. Die Geschäftsstellen der Berliner Gerichte sollen für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Das Landgericht Potsdam meldet auf seiner Webseite, dass der Dienstbetrieb – wenngleich eingeschränkt – aufrechterhalten bleibt, wobei auch hier nicht notwendige Termine, auch kurzfristig, verlegt werden.
Update 18.03.2020: Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, will das Bundesjustizministerium die Frist des § 229 StPO auf drei Monate und zehn Tage verlängern, sofern die Hauptverhandlung aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.