Wer sein Fahrzeug falsch parkt, muss nicht nur damit rechnen, dass er es am nächsten Tag dort nicht mehr auffindet, sondern für den selbst provozierten Umsetzvorgang auch noch empfindlich belangt wird. …
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied kürzlich, dass eine Falschparkerin die Gebühr für das Abschleppen ihres Fahrzeuges nicht zahlen muss. Hintergrund war, dass Ordnungsbeamte die Umsetzung innerhalb des im Halteverbot stehenden Fahrzeuges …