Ob Vollbremsung oder nicht: Wer zu dicht auffährt, hat keine Chance auf Verwirkung des Anscheinbeweises
Bei Auffahrunfällen spricht in der Regel der sogenannte Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden. Das heißt, dass bei den gerichtlich entschiedenen Fällen zumeist nachgewiesen werden konnte, dass eben dieser die Schuld an …