Kündigung per Einschreiben: Die Vorlage von Einlieferungs- oder Auslieferungsbelegen ist kein Zugangsbeweis
Eine Kündigung per Einschreiben zu versenden, ist stets risikoreich. Und dass das nicht nur für Arbeitgeber, sondern für alle gilt, die ein Vertragsverhältnis kündigen möchten, beweist das folgende Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen …