Oft zitieren wir an dieser Stelle die alte Weise „Wer schreibt, der bleibt.“ Diese Regel heißt jedoch nicht, dass ein fehlendes Schriftstück – hier im Fall des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) …
Wer als Halter eines Fahrzeugs meint, an der Ermittlung nach einem Verkehrsverstoß nicht mitwirken zu müssen, sollte diese Einstellung nach dem folgenden Urteil zur Fahrtenbuchauflage des Verwaltungsgerichts Mainz (VG) besser noch …