Kein Mitverschulden ohne Fahrradhelm
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass das Nichttragen eines Fahrradhelms nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens führt (Urteil vom 17.06.2014 – VI ZR 281/13). Die Vorinstanz hatte dies noch anders gesehen, was …