Fehlende Aufklärungsbereitschaft nach einem Tempoverstoß führt zur Fahrtenbuchauflage
Wer als Halter eines Fahrzeugs meint, an der Ermittlung nach einem Verkehrsverstoß nicht mitwirken zu müssen, sollte diese Einstellung nach dem folgenden Urteil zur Fahrtenbuchauflage des Verwaltungsgerichts Mainz (VG) besser noch …