BAG: Sachgrundlose Befristung – Vorbeschäftigung
Die Klägerin war in der Zeit vom 22.10.1991 bis zum 30.11.1992 bei der Beklagten als Hilfsbearbeiterin für Kindergeld beschäftigt. Mit Wirkung zum 15.10.2014 stellte die Beklagte die Klägerin als Telefonserviceberaterin …