Nach einem tödlichen Verkehrsunfall zu zahlendes Hinterbliebenengeld bestimmt sich nach richterlichem Ermessen
Das Hinterbliebenengeld ist durch die Gerichte frei zu bemessen. Dabei ist abzuwägen, dass das Hinterbliebenengeld nach der Gesetzesbegründung hinter den pathologisch nachgewiesenen Schockschäden zurück bleiben sollte, gleichzeitig aber die psychischen …