Rücknahme des Einspruchs nicht automatisch Schuldanerkenntnis
Wer gegen seine Obliegenheitspflichten verstößt, kann den Versicherungsschutz verlieren. Doch ein solcher Verstoß muss auch bewiesen werden – natürlich von Seiten des Versicherers. Im folgenden Fall, den das Amtsgericht Koblenz …