Rechtzeitig erkennbare Gefahren stellen keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar
Radler und unerwartete Hindernisse beschäftigen mit steigendem Verkehrsaufkommen auf zwei Rädern auch zunehmend die Gerichte. Im Folgenden wurde das Landgericht Frankenthal (LG) mit der Frage befasst, wie es zu einem …